Ablauf und Kosten

Erstgespräch

In meiner Praxis in Lübeck, in Berlin oder online (bei Einzelberatung) stehe ich Ihnen kurzfristig für ein Erstgespräch zur Verfügung. Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anliegen und Themen zu klären und herauszufinden, wie ich Sie in der Beratung oder lösungsorientierten Einzeltherapie unterstützen kann. Gleichzeitig lernen Sie mich und meine Arbeitsweise kennen, um anschließend zu entscheiden, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit für Sie passend ist.

Um einen Termin für das Erstgespräch zu vereinbaren, können Sie mich gerne über das Kontaktformular, per Mail oder Telefon kontaktieren.

Dauer und Häufigkeit

Gemeinsam finden wir im ersten Telefonat oder nach unserem ersten persönlichen Gespräch heraus, in welchem Umfang die Beratung oder die lösungsorientierte Einzeltherapie für Sie sinnvoll ist.

Eine Einzelsitzung dauert 60 Minuten. Der Abstand zwischen den Terminen beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen, kann jedoch individuell angepasst werden. Auch wöchentliche Sitzungen sind möglich.

Kosten

Terminabsagen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich privat, das bedeutet, dass die Kosten von Ihnen selbst getragen werden müssen. Eine direkte Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.

Ich biete Psychotherapie gemäß dem Heilpraktikergesetz an. Wenn Sie eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse prüfen möchten, erkundigen Sie sich bitte, ob diese psychotherapeutische Leistungen nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung (Ziffernkreis 19) übernimmt.

Mir ist wichtig, dass finanzielle Umstände kein Hindernis sind. Sprechen Sie mich in diesem Fall gerne an.

Warum eine Therapie als Selbstzahler?

Eine Therapie als Selbstzahler bietet Ihnen maximale Flexibilität: Sie können sofort und ohne Wartezeiten starten, die Dauer und Häufigkeit der Sitzungen individuell gestalten und bleiben unabhängig von Vorgaben der Krankenkassen. Auch die Dokumentation von Diagnosen entfällt, wodurch mögliche Nachteile in beruflichen oder finanziellen Kontexten vermieden werden. Wenn gewünscht, sind die Kosten für systemische Therapie als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.